Ausbildung

Unsere gesetzliche Aufgabe ist es, Euch zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges auszubilden. Ich denke, daß Ihr mit uns eine gute Wahl trefft. Egal ob Pkw- oder Motorradausbildung, Euer Erfolg ist unser Ziel.Smile

Die Ausbildung gliedert sich in mehrere Bereiche:

Die Theorieausbildung

Die Theorie in der Fahrschule ist in Einheiten zu 90 Minuten aufgeteilt, sogenannte Doppelstunden. Die theoretische Ausbildung findet Montags und Mittwoch jeweils von 19:00 - 20:30 Uhr statt. Ihr könnt bei uns in der Fahrschule kostenlos am PC üben und bei einer Vorprüfung testen, ob Ihr fit genug seid, für die Theorieprüfung. 

Folgende Theoriestunden sind vorgeschrieben:
Ein Ersterwerber der Klasse B muss insgesamt 14 mal zum Unterricht erscheinen, 12 mal Grundstoff und 2 mal klassenspezifischer Stoff.
Ein Schüler der Klasse A, ein sogenannter Erweiterer also, der schon die Klasse A1 oder B besitzt, benötigt 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 mal den klassenspezifischen Unterricht.

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung in der Fahrschule ist in 6 verschiedene Ausbildungsstufen gegliedert, die aufeinander aufbauen.
Das Prinzip lautet: vom Einfachen zum Schweren, so dass die Hilfestellung, von uns als Fahrlehrer, zum Ende der Ausbildung hin immer weniger wird und Ihr so zeigen könnt, dass Ihr auch immer selbständiger fahren könnt!. Man erkennt am Ausbildungsplan (siehe unten), dass vom Fahrschüler einiges verlangt wird, deshalb kann auch niemand im Einzelfall vorhersagen, wie viele Fahrstunden ein Schüler bis zur nötigen Reife braucht!

 

  • Grundstufe
    Überprüfen des Fahrzeugs, Einsteigen, Einstellung, Vorbereitung Kontrolleinrichtungen, Anfahrübungen, Lenkbewegungen, Bremsen, Schalten, Mindestmaß an Sicherheit in der Fahrzeugbedienung. 
  • Aufbaustufe
    Bewegen des Fahrzeugs im einfachen Verkehr, Blicktechnik, Einordnen, Abbiegevorgänge, Grundfahraufgaben: rückwärts Fahren, Parken, Wenden Vollbremsung aus 50 km/h. Trainieren verschiedener Fahrmanöver und Handlungsabläufe.
  • Leistungsstufe
    Einbeziehen der Verkehrsund Vorfahrtregeln, Verkehrszeichen, Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer einschätzen, Festigung der Fahrzeugbedienung, heranführen an schwierige Verkehrssituationen.
  • Stufe der Sonderfahrten
    Autobahnfahrten, Überlandfahrten, Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
  • Reifestufe
    Selbständiges, sicheres Fahren auch im dichten Verkehr, Fahren nach Wegweisern. Wiederholung, evtl. Korrektur des bisher Gelernten (z.B. Grundfahraufgaben). Sichere Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, rechtzeitige Gefahrenerkennung, vorausschauendes Fahren, richtiges Reagieren auf Fehlverhalten anderer. Fahrstil: energiesparend, defensiv, aber zügig genug im Verkehrsfluss.
  • Prüfungsvorbereitung
    Belastungsproben (simulierte Prüfungsfahrten ohne Hilfe des Fahrlehrers), Training, bis die Leistungsfähigkeit auch unter Stress und mit Nervosität, stabil genug ist Vermeidung/Abbau von Stressfaktoren während der Fahrt.

Die Sonderfahrten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.

Hier die Anzahl der Sonderfahrten:

 Klassen

  A, A1,A2, B 

 A1 auf A2

 B auf BE

 Überlandfahrt

 5

 0

 3

 Autobahnfahrt

 4

 0

 1

 Nachtfahrt

 3

 0

 1

Die Theorieprüfung

Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die theoretische Prüfung besteht aus exakt denselben Fragen, die Ihr schon vom Übungsbogen oder vom PC kennt. Sie funktioniert nach dem Kreuzchen-Prinzip (Multiple Choice), d.h. man kreuzt die richtigen Antworten an und trägt ab und zu eine Zahl als richtige Antwort ein.
Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte), und mit maximal 10 Fehlerpunkten aus 30 Fragen hat man bestanden. Es dürfen allerdings keine 2 Fragen falsch beantwortet sein, die jeweils 5 Fehlerpunkte haben. 

Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn er:

  • mindestens den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht komplett besucht hat
  • die Fahrschule davon überzeugt ist, dass er die nötigen Kenntnisse besitzt, und ihm darüber eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt hat
  • der amtliche Prüfauftrag inzwischen bei der Prüfstelle (TÜV) angekommen ist.

Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Die 3 monatige Sperre nach 3 maligem Nichtbestehen gibt es nicht mehr. Also immer mindestens 2 Wochen Pause bis zur nächsten Prüfung.

Die Praktische Prüfung

Die Praktische Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung (und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegt werden, wenn der Bewerber durch seine Ausbildung in der Lage ist, die Prüfung zu bestehen, sowie alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden.

Geprüft werden:

  • die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges
  • Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
  • die nötigen technischen Kenntnisse
  • die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise

Die Prüfungszeit beträgt bei der Klasse A 60 Minuten und bei den Klassen AM, A1, B, BE 45 Minuten. 

Auch hier gilt eine nicht bestandene Prüfung darf erst nach 14 Tagen wiederholt werden und die 3 Monats Sperre fällt weg.