Klasse A:
Mit der Klasse A dürft ihr offene Motorräder fahren, d. h. die Motorleistung der Maschine spielt keine Rolle mehr.
Mindestalter: Direkteinstieg 24 Jahre
Voraussetzung: Die Klasse A setzt beim Direkterwerb ( 24 Jahre ) keine andere Fahrerlaubnis voraus!
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Neu hinzugekommen sind dreirädrige Kraftfahrzeuge ( Trikes ) mit mehr als 50 cm³ Hubraum, mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und auch mit mehr als 15 kW
Befristung: Auch der Führerschein der Klasse A ist nur noch 15 Jahre gültig.
Einschluss: Die Klasse A schließt die Führerscheinklassen A1, A2 und AM ein.
Sonderfahrten Klasse A | Überland | Autobahn | Nachtfahrt |
Anzahl/Stunden (Ersterwerb) | 5 | 4 | 3 |
Erweiterung: Wenn ihr mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 seid, dann könnt ihr mit einer praktischen Aufstiegsprüfung die Klasse A bekommen
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten