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Aktuelle Info zu B 196
- Details
- Geschrieben von Peter Wichmann
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Mit einer Schulung in einer Fahrschule könnt ihr seit Anfang des Jahres die Berechtigung erwerben, Motorräder der Klasse A1 ( 125er ) zu fahren.
Voraussetzung:
- mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung der Klasse B ( Pkw )
- Mindestalter 25 Jahre
- eine theoretische und praktische Schulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten ( 4 theoretische und 5 praktische Einheiten )
Einschränkung:
- es ist nicht möglich nach 2 Jahren durch eine Aufstiegsprüfung die Fahrerlaubnis der Klasse A 2 zu bekommen
- mit der Schlüsselzahl B 196 darf man die 125er nur in Deutschland fahren ( nationales Recht )