Klasse BE:
Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, die einen schwereren Anhänger bewegen möchten.
Mindestalter: 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei Bf 17
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung und Prüfung der Klasse B)
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern, mit einer zulässigen Gesamtmasse ( zGM ) von mehr als 750 kg und einem Zuggesamtgewicht von mehr als 4250 kg ! Das max. Zuggesamtgewicht ergibt sich aus max. 3500 kg zGM Zugfahrzeug + max. 3500 kg zGM Anhänger! Bitte bei der Zugzusammenstellung auf die vom Hersteller des Zugfahrzeuges angegebene max. Anhängelast achten!
Befristung: Der Führerschein der Klasse BE ist in Verbindung mit der Klasse B ebenfalls nur für 15 Jahre gültig, anschließend Erneuerung des Dokumentes ( keine erneute Prüfung! )
Sonstiges: Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.
Sonderfahrten Klasse BE |
Überland |
Autobahn |
Nachtfahrt |
Anzahl Stunden bei Erweiterung von Klasse B |
3 |
1 |
1 |
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten