Klasse A1:
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder ( Leichtkrafträder ) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ( 15 PS ).Das Verhältnis von Leistung zum Leergewicht darf nicht mehr als 0,1 kW pro kg betragen. Das bedeutet: Eine Maschine mit 11 kW muss mindestens 110 kg wiegen! ( 11 kW : 0,1 = 110 kg ) Und neu ist, dass ihr mit der Klasse A1 jetzt auch dreirädrige Kraftfahrzeuge ( Trikes ) fahren dürft mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mehr als 50 cm³ Hubraum, aber mit max. 15 kW ( 20 PS )
Befristung: Klasse A1 ist, ebenfalls wie alle anderen Führerscheine, nur noch 15 Jahre gültig. ( Es wird nach 15 Jahren nur der Führerschein erneuert, also nur das Dokument. Ihr braucht keine neue Prüfung zu machen )
Einschluss: Die Klasse A1 schließt die Führerscheinklasse AM ein.
Sonstiges: Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 beginnt bereits die Probezeit. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80km/h für die 16 bis 18 jährigen wurde aufgehoben!
Sonderfahrten Klasse A1 | Überland | Autobahn | Nachtfahrt |
Anzahl/Stunden |
5 | 4 | 3 |
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten