Klasse B:
Mindestalter: 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei Bf 17 ( Führerschein mit 17 )
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse ( zGM ) von nicht mehr als 3500 kg ( 3,5 t ) und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen + Fahrersitz! Ihr dürft auch einen Anhänger bis 750 kg zGM ziehen ( zGM Kraftwagen 3500 kg + 750 kg zGM Anhänger = 4250 kg !!! ) Wenn der Anhänger mehr als 750 kg zGM hat, dann müsst ihr darauf achten, dass das Zuggesamtgewicht nicht mehr als 3500 kg hat !!!
Befristung: Auch die Klasse B ist ab sofort nur noch 15 Jahre gültig, danach muß das Dokument erneuert werden ( also keine erneute Führerscheinprüfung! )
Einschluss: Die Klasse B schließt die Führerscheinklassen AM und L ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man den Führerschein der Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Sonderfahrten Klasse B |
Überland |
Autobahn |
Nachtfahrt |
Anzahl Stunden Ersterwerb |
5 |
4 |
3 |
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten